Zur Umsetzung der RED II hat die Bundesregierung im Mai 2021 das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) novelliert. In § 37b Absatz 8 wurde eine Sonderregelung für Wasserstoff aus biogenen Quellen nach Anhang IX der EU-Richtlinie geschaffen (die Tabelle dazu war bereits in der 38. BImSchV im Zusammenhang mit Biomethan zu finden). Nach unserem Kenntnisstand war Deutschland damit das erste Land – und bislang eines der wenigen – mit den entsprechenden Technologien.
Mit dem endgültigen Beschluss der Verordnung im März 2024 sind die Rahmenbedingungen auf dem deutschen Markt nun klar definiert: Elektrolysewasserstoff profitiert von den Vorgaben des delegierten EU-Rechtsakts, während biogener Wasserstoff nach den Regeln der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien angerechnet werden kann.

