Die sogenannte RED II – die europäische Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 – bildet die Grundlage der EU-Kommission zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Erreichung der europäischen Klimaziele.

Sie ist sehr umfassend und behandelt die nachhaltige Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoffen. Da Wasserstoff vor allem im Verkehrssektor Anwendung findet und es 2018 noch keine spezifischen Regelungen für Elektrolysewasserstoff gab, wurde im Februar 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 ergänzt. Diese legt detaillierte Vorschriften für die Herstellung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehrsbereich fest.

Leider wird diese Richtlinie in unzureichend aufgeklärten Diskussionen – bis hin zu Fachkonferenzen – häufig herangezogen, um die Frage zu beantworten: „Was ist Grüner Wasserstoff?“